Artikel 1 | Begriffsbestimmungen In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die nachstehenden Begriffe mit der nebenstehenden Bedeutung verwendet, sofern nicht anders angegeben. Auftragnehmer: Cataegis Regiehaus. Auftraggeber: die Gegenpartei des Auftragnehmers Auftrag: die in gegenseitiger Absprache zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer festzulegenden Arbeiten (einschließlich des Verkaufs und der Lieferung von Waren), die vom Auftragnehmer auszuführen sind, und die Bedingungen, unter denen dies zu geschehen hat.Artikel 2 | Allgemeines Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter Ausschluss anderer (Einkaufs-)Bedingungen für alle Angebote, Offerten, Arbeiten, Aufträge und Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem/den Auftraggeber(n), auf die der Auftragnehmer diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern der Auftragnehmer nicht ausdrücklich und schriftlich erklärt hat, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuweichen. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Aufträge an den Auftragnehmer, an denen Dritte beteiligt sind. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft treten, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin gültig. In diesem Fall werden sich die Parteien beraten, um sich auf Ersatzbestimmungen zu einigen, wobei sie sich so weit wie möglich auf den Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung stützen.Artikel 3 | Angebote Die Angebote des Auftragnehmers beruhen auf den vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen. Der Auftraggeber garantiert, dass er nach bestem Wissen und Gewissen alle für den Entwurf, die Ausführung und die Fertigstellung des Auftrags erforderlichen Informationen erteilt hat. Die Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und 30 Tage lang gültig, sofern nicht anders angegeben. Der Auftragnehmer ist nur dann an die Angebote gebunden, wenn deren Annahme von der Gegenpartei innerhalb von 30 Tagen schriftlich bestätigt wird, sofern nicht anders angegeben. Der Auftragnehmer hat das Recht, das Angebot innerhalb von 2 Werktagen nach dessen Annahme durch den Auftraggeber zu widerrufen. Die in den Angeboten genannten Preise verstehen sich zuzüglich 21 % Mehrwertsteuer, sonstiger staatlicher Abgaben und sonstiger für den Auftrag anfallender Kosten, wie z. B. Auslagen (z. B. für die Anmietung von Statisten/Darstellern/Fotomodellen, die Anmietung von Drehorten und Studios usw.), sofern nicht anders angegeben. Weicht die Annahme (in unwesentlichen Punkten) von den im Angebot enthaltenen Angaben ab, ist der Auftragnehmer nicht daran gebunden. Der Auftrag kommt dann nicht entsprechend dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, der Auftragnehmer gibt etwas anderes an. Bei mündlichen (telefonischen) Änderungen des Auftrags durch den Auftraggeber ohne schriftliche Bestätigung geht das Risiko der Durchführung der Änderungen zu Lasten des Auftraggebers. Alle zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit Änderungen des ursprünglichen Auftrags, die vom Auftraggeber mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden, werden dem Auftraggeber in voller Höhe in Rechnung gestellt. Eine zusammengesetzte Preisangabe verpflichtet den Auftragnehmer nicht dazu, einen Teil des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen (sofern nicht anders angegeben). Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge.Artikel 4 | Bereitstellen von Informationen und Mitarbeit Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Kontakte zur Verfügung.Artikel 5 | Ausführung des Auftrags und Einbeziehung Dritter 1. Der Auftragnehmer führt die Arbeiten im Rahmen des Auftrags nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach seinen Fähigkeiten aus. 2. Soweit es für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlich ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, (Teile) der Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen. Er tut dies in Absprache mit dem Auftraggeber und wird sein Möglichstes tun, um die vereinbarten Verpflichtungen und die Qualität zu erreichen. 3. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Arbeiten, die von Dritten ausgeführt werden, sofern diese selbst einen Vertrag mit dem Auftraggeber geschlossen haben. 4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass er sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Auftraggebers verlässt, es sei denn, die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben hätte ihm bekannt sein müssen. 5. Wenn vereinbart wurde, dass der Auftrag in Phasen ausgeführt wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung der Teile, die zu einer nachfolgenden Phase gehören, aussetzen, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt hat. 6. Wenn der Auftragnehmer oder von ihm beauftragte Dritte Arbeiten für den Auftrag in den Räumen des Auftraggebers oder an einem vom Auftraggeber bestimmten Ort ausführen, stellt der Auftraggeber die von diesen Mitarbeitern billigerweise gewünschten Einrichtungen kostenlos zur Verfügung. 7. Soweit nicht anders vereinbart, umfasst der Auftrag nicht die Prüfung auf das Bestehen von Patent-, Urheber- und Bildnisrechten Dritter. Das Gleiche gilt für die Untersuchung der Möglichkeit solcher Formen des Schutzes für den Auftraggeber. 8. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, seinen Namen auf oder in der Nähe des Werks zu erwähnen (oder erwähnen zu lassen) oder zu entfernen, es sei denn, das Werk eignet sich nicht dafür, und der Auftraggeber darf das Werk nicht ohne die schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers veröffentlichen oder vervielfältigen.Artikel 6 | Änderung des Auftrags, Mehraufwand Der Auftraggeber akzeptiert, dass der Zeitplan des Auftrags beeinflusst werden kann, wenn die Parteien beschließen, die Vorgehensweise, die Arbeitsmethode oder den Umfang des Auftrags und der daraus resultierenden Arbeiten zwischenzeitlich zu ändern. Ergeben sich bei der Ausführung des Auftrags durch den Auftraggeber zwischenzeitliche Änderungen, so nimmt der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers die erforderlichen Anpassungen vor. Entsteht dadurch ein Mehraufwand, wird er diesen dem Auftraggeber als Zusatzauftrag in Rechnung stellen. Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber die zusätzlichen Kosten für die Änderung des Auftrags in Rechnung stellen. Abweichend von Absatz 1 wird der Auftragnehmer keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung des Auftrags auf Umstände zurückzuführen ist, die dem Auftragnehmer zuzurechnen sind.Artikel 7 | Vertragsdauer; Ausführungsfrist Der Auftragnehmer nimmt die Interessen des Auftraggebers im Rahmen des erteilten Auftrags wahr. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vereinbarten Arbeiten ohne Rücksprache mit dem Auftragnehmer oder ohne dessen Zustimmung durch einen Dritten ausführen zu lassen. Der Auftragnehmer ist auch nicht berechtigt, ohne Rücksprache mit dem Auftragnehmer oder ohne dessen Zustimmung entsprechende Leistungen für andere Auftraggeber zu erbringen, soweit diese in Konkurrenz zu dem betreffenden Auftraggeber stehen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus der Art des Auftrags ergibt, wird der Auftrag vom Auftraggeber an den Auftragnehmer auf unbestimmte Zeit erteilt, wobei beide Parteien das Verhältnis per Einschreiben unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist beenden können. Ist innerhalb der Laufzeit des Auftrags eine Frist für die Fertigstellung bestimmter Arbeiten vereinbart, so ist dies keine Ausschlussfrist. Bei Überschreitung der Ausführungsfrist muss der Auftraggeber den Auftragnehmer also schriftlich in Verzug setzen. Während des im vorstehenden Absatz genannten Zeitraums von sechs Monaten ist der Auftraggeber verpflichtet, die geltenden Honorarvereinbarungen mit dem Auftragnehmer einzuhalten, als ob keine Kündigung erfolgt wäre.Artikel 8 | Honorare Wenn die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, legt der Auftragnehmer sein Honorar nach seinem Stundensatz fest. Im Honorar des Auftragnehmers sind Sekretariatsarbeiten und Telefonkosten enthalten. Reise- und Unterkunftskosten werden im Kostenvoranschlag aufgeführt (sofern nicht anders angegeben). Die Beträge enthalten keine Mehrwertsteuer. Wenn der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber einen Stundensatz vereinbart, ist der Auftragnehmer dennoch berechtigt, diesen Stundensatz zu erhöhen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Fall berechtigt ist, den Vertrag aus diesem Grund aufzulösen, wenn die Preiserhöhung aus einer Befugnis oder Verpflichtung resultiert, die sich aus Gesetzen oder Vorschriften ergibt, oder durch einen Anstieg der Preise für Rohstoffe, Löhne usw. oder aus anderen Gründen verursacht wird, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren. Bei jahresübergreifenden Arbeiten kann der Auftragnehmer - ohne vorherige schriftliche Ankündigung - das im Angebot vereinbarte Honorar zum 1. Januar eines jeden Kalenderjahres um maximal den vom CBS angegebenen Prozentsatz der Inflation des Vorjahres erhöhen. Wenn die Preise über die Inflation hinaus steigen, darf auch der Auftragnehmer die Preise erhöhen. Bei einer jährlichen Erhöhung von mehr als 10 % kann der Auftraggeber den Auftrag stornieren. Das darf er nicht, wenn sich die Erhöhung aus dem Gesetz ergibt. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber seine Absicht zur Erhöhung des Honorars sowie das Maß der Erhöhung und den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung schriftlich mit. Ist der Auftraggeber mit der vom Auftragnehmer vorgesehenen Erhöhung um mehr als 10 % nicht einverstanden, kann er den Auftrag innerhalb von zwei Wochen nach der Mitteilung schriftlich zu dem in der Mitteilung des Auftragnehmers genannten Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.Artikel 9 | Zahlungsbedingungen Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nicht anders vereinbart. Der Auftraggeber schuldet, sofern nicht anders vereinbart wurde, eine Anzahlung von 4 % pro Tag für jeden weiteren Tag des ausstehenden Betrags. Nach dem Fälligkeitsdatum ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlichen Zinsen zu berechnen. Der Auftraggeber berechnet Zinsen auf den zu zahlenden Betrag ab dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber in Verzug ist, bis zur vollständigen Begleichung des Betrags. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vom Auftraggeber geleisteten Zahlungen zunächst zur Reduzierung der Kosten, dann zur Reduzierung der fälligen Zinsen und schließlich zur Reduzierung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen zu verwenden. Der Auftragnehmer kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Auftraggeber eine andere Reihenfolge für die Verteilung der Zahlung angibt. Der Auftragnehmer kann die vollständige Rückzahlung der Hauptsumme verweigern, wenn diese nicht die aufgelaufenen und laufenden Zinsen und Inkassokosten umfasst. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Auftraggebers sind die Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig und zahlbar. Im Falle der Nichterfüllung durch den Auftraggeber gehen alle gerichtlichen und außergerichtlichen Beitreibungskosten zu Lasten des Auftraggebers, wobei letztere mindestens 15 % des Betrags der ausstehenden Forderung(en) betragen.Artikel 10 | Eigentumsvorbehalt Alle vom Auftragnehmer gelieferten Gegenstände, darunter Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software und (elektronische) Dateien, bleiben Eigentum des Auftragnehmers, sofern nicht anders vereinbart. Der Auftragnehmer erteilt dem Auftraggeber eine Lizenz zur Nutzung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände pfänden oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, muss der Auftraggeber den Auftragnehmer so bald wie möglich davon in Kenntnis setzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände gegen Feuer, Explosion, Wasserschäden und Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police dieser Versicherung auf Verlangen unverzüglich zur Einsicht vorzulegen. Die vom Auftragnehmer gelieferten Gegenstände, die gemäß Absatz 1 dieses Artikels unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs weiterverkauft werden, jedoch niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Wenn der Auftragnehmer seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben will, erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer - oder vom Auftragnehmer zu beauftragenden Dritten - die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte, an denen sich das Eigentum des Auftragnehmers befindet, zu betreten, um diese Gegenstände zurückzuholen.Artikel 11 | Prüfung, Reklamationen und Beanstandungen Beanstandungen der ausgeführten Arbeiten müssen dem Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum und spätestens innerhalb von drei Wochen nach Beendigung der betreffenden Arbeiten schriftlich mitgeteilt werden. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Auftragnehmer angemessen darauf reagieren kann. Bei einer berechtigten Beanstandung führt der Auftragnehmer die Arbeiten trotzdem wie vereinbart aus, es sei denn, sie sind nachweislich sinnlos geworden. Letzteres muss vom Auftraggeber schriftlich mitgeteilt werden. Wenn die nachträgliche Ausführung der vereinbarten Arbeiten nicht mehr möglich oder sinnvoll ist, haftet der Auftragnehmer in den Grenzen von Artikel 15.Artikel 12 | Vertragskündigung Wird der Vertrag vom Auftragnehmer vorzeitig gekündigt, sorgt der Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber für die Übertragung der noch zu erbringenden Leistungen an Dritte. Es sei denn, die Kündigung ist dem Auftraggeber zuzurechnen. Wenn die Übertragung der Arbeiten für den Auftragnehmer mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Kosten innerhalb der dafür vorgesehenen Frist zu bezahlen, es sei denn, der Auftragnehmer gibt etwas anderes an.Artikel 13 | Aussetzung und Auflösung Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, wenn der Auftragnehmer nach Abschluss des Vertrages von Umständen erfährt, die ihn berechtigterweise befürchten lassen, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, wenn der Auftraggeber bei Abschluss des Vertrages aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit nicht oder nur unzureichend geleistet wird, oder wenn der Auftragnehmer aufgrund einer Verzögerung seitens des Auftraggebers nicht mehr verpflichtet werden kann, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder wenn andere Umstände eintreten, die eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages für den Auftragnehmer nicht zumutbar machen. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig und zahlbar. Wenn der Auftragnehmer die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzt, behält er seine gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche. Wenn der Auftragnehmer mit der Aussetzung oder Auflösung fortfährt, ist er in keiner Weise zum Ersatz der in irgendeiner Weise verursachten Schäden und Kosten verpflichtet. Ist die Auflösung dem Auftraggeber zuzurechnen, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz des Schadens, einschließlich der dadurch direkt und indirekt entstandenen Kosten (einschließlich der Kosten eingeschalteter Dritter) sowie auf eine Entschädigung in Höhe von 50 % des verbleibenden Teils des Honorars, den der Auftraggeber bei vollständiger Ausführung des Auftrags schulden würde. Wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt und diese Nichterfüllung die Auflösung rechtfertigt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass er zu irgendeinem Schadenersatz oder einer Entschädigung verpflichtet ist, während der Auftraggeber zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung wegen Verzugs verpflichtet ist. Wird der Auftrag aus irgendeinem Grund vorzeitig beendet, so darf der Auftraggeber die ihm zur Verfügung gestellten Entwürfe nicht (mehr) verwenden, und jede dem Auftraggeber im Rahmen des Auftrags erteilte Lizenz erlischt.Artikel 14 | Rückgabe der zur Verfügung gestellten Gegenstände Wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei der Ausführung des Auftrags Gegenstände zur Verfügung gestellt hat, muss der Auftraggeber auf seine schriftliche Aufforderung hin die gelieferten Gegenstände innerhalb von 14 Tagen in ihrem ursprünglichen Zustand, frei von Mängeln und vollständig zurückgeben. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so gehen alle daraus entstehenden Kosten zu seinen Lasten. Befindet sich der Auftraggeber nach einer Mahnung immer noch in Verzug, kann der Auftragnehmer den entstandenen Schaden und die Kosten, einschließlich der Wiederbeschaffungskosten, geltend machen.Artikel 15 | Haftung Für angenommene Aufträge ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich nach besten Kräften zu bemühen. Sollte der Auftragnehmer haften, so ist diese Haftung auf das in dieser Bestimmung geregelte Maß beschränkt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die sich daraus ergeben, dass der Auftragnehmer sich auf unrichtige und/oder unvollständige Daten verlassen hat, die vom Auftraggeber oder in dessen Namen zur Verfügung gestellt wurden, oder wenn der Auftraggeber den Prototyp, die Druckprobe oder ähnliches genehmigt hat. Der Auftragnehmer haftet nur für unmittelbare Schäden, sofern diese innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Auftrags gemeldet wurden. Unter indirektem Schaden werden ausschließlich die angemessenen Kosten verstanden, die zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens aufgewendet werden, sofern sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht, sowie die angemessenen Kosten, die aufgewendet werden, um die fehlerhafte Leistung des Auftragnehmers vertragsgemäß zu machen, sofern sie dem Auftragnehmer zugerechnet werden können, und die angemessenen Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens aufgewendet werden, sofern der Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben. Der Auftragnehmer haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung. Haftet der Auftragnehmer für unmittelbare Schäden, so ist diese Haftung auf höchstens den Rechnungsbetrag und in jedem Fall auf die Höhe der vom Versicherer des Auftragnehmers im jeweiligen Fall zu leistenden Zahlung begrenzt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Kopien der von ihm zur Verfügung gestellten Materialien und Daten bis zur Erfüllung des Auftrags aufzubewahren, soweit dies zumutbar ist. Erfolgt dies nicht, so erlischt die Haftung des Auftragnehmers. Die in diesem Artikel genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen ist.Artikel 16 | Lieferbedingungen Die Lieferungen erfolgen "ab Lager" des Auftragnehmers. Die Transport- und Versicherungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.Artikel 17 | Schadloshaltung Der Auftraggeber schützt den Auftragnehmer vor Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages einen Schaden erleiden, dessen Ursache anderen als dem Auftragnehmer zuzuschreiben ist. Sollte der Auftragnehmer deswegen von Dritten in Anspruch genommen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was von ihm in diesem Fall erwartet werden kann. Sollte der Auftraggeber keine angemessenen Maßnahmen ergreifen, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Maßnahmen ohne Inverzugsetzung selbst zu ergreifen. Alle Kosten und Schäden, die dem Auftragnehmer und Dritten hierdurch entstehen, gehen vollständig zu Lasten und Risiko des Auftraggebers.Artikel 18 | Höhere Gewalt Die Parteien sind nicht verpflichtet, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, wenn sie durch Umstände behindert werden, die nicht auf ein Verschulden zurückzuführen sind, oder - nach dem Gesetz - wenn ein Rechtsakt oder eine allgemein anerkannte Praxis ihnen zuzurechnen ist. Unter höherer Gewalt werden - zusätzlich zu dem, was im Gesetz und in der Rechtsprechung darunter verstanden wird - alle äußeren, vorhersehbaren oder unvorhersehbaren Ursachen verstanden, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss nehmen kann, die ihn aber daran hindern, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören Streiks im Unternehmen des Auftragnehmers, Krankheit und/oder Arbeitsunfähigkeit. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem er seine Verpflichtungen hätte erfüllen müssen. Die Parteien können ihre Verpflichtungen während der Situation der höheren Gewalt aufschieben. Dauert die Situation höherer Gewalt länger als zwei Monate an, dürfen alle Parteien den Vertrag auflösen, ohne dass sie verpflichtet sind, der anderen Partei Schadenersatz zu leisten. Hat der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der höheren Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder wird er in der Lage sein, sie zu erfüllen, so kann er diesen Teil geltend machen. Der Auftraggeber zahlt dann diese Forderung, als ob es sich um einen Einzelauftrag handeln würde.Artikel 19 | Vertraulichkeit Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen, die sie für den Auftrag erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von der Gegenpartei angegeben wird oder wenn sich dies aus der (Art der) Information ergibt. Zu den vom Auftraggeber geheim zu haltenden Daten gehören in jedem Fall die ausgezeichneten Kenntnisse des Auftragnehmers, einschließlich der Methodik, der Ergebnisse und der Benchmark-Daten in jeder Form. Bei einem Verstoß gegen diesen letzten Absatz wird dem Auftraggeber eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 € auferlegt, wobei der Auftragnehmer berechtigt ist, den tatsächlichen Schaden gerichtlich geltend zu machen, wenn dieser den genannten Betrag übersteigt. Wenn der Auftragnehmer aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder eines Gerichtsurteils vertrauliche Informationen an - vom Gesetz oder vom zuständigen Gericht benannte - Dritte weitergeben muss und sich nicht auf ein gesetzlich oder vom zuständigen Gericht anerkanntes oder zulässiges Recht zur Aussageverweigerung berufen kann, ist er nicht zur Zahlung von Schadenersatz oder zur Schadloshaltung verpflichtet, und die Gegenpartei ist nicht berechtigt, den Auftrag wegen des dadurch entstandenen Schadens aufzulösen.Artikel 20 | Geistiges Eigentum und Urheberrechte Der Auftragnehmer behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm nach dem Urheberrechtsgesetz und anderen Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf geistiges Eigentum zustehen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die bei der Durchführung eines Vertrages gewonnenen Erkenntnisse seinerseits auch für andere Zwecke zu nutzen, soweit keine streng vertraulichen Informationen des Auftraggebers Dritten zur Kenntnis gebracht werden.Artikel 21 | Streitigkeiten Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder darauf basierenden Verträgen ergeben, werden die Parteien versuchen, diese zunächst durch ein Mediationsverfahren gemäß den Regeln der Stiftung Niederländisches Mediationsinstitut in Rotterdam, die zu Beginn des Mediationsverfahrens in Kraft sind, zu lösen. Sollte es sich als unmöglich erweisen, eine solche Streitigkeit im Wege der Mediation beizulegen, wird der Streitfall vom zuständigen Gericht beigelegt.Artikel 22 | Anwendbares Recht Jeder Auftrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegt dem niederländischen Recht. Dies gilt auch, wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn der Auftraggeber seinen Wohnsitz oder Sitz im Ausland hat. Artikel 23 | Änderungen Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden bei der Handelskammer hinterlegt, bei der der Auftragnehmer eingetragen ist. Maßgeblich ist immer die zuletzt hinterlegte bzw. die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags gültige Fassung.Artikel 24 | Einsatz von KI Cataegis Regiehuis setzt bei bestimmten Dienstleistungen künstliche Intelligenz (KI) ein, etwa zur Texterstellung oder Analyse. Der Einsatz erfolgt sorgfältig und unter Aufsicht, im Einklang mit der DSGVO. Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, wenn dies erforderlich ist, und unter Anwendung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen.
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